LAG Köln - Urteil vom 14.08.2006
2 Sa 171/06
Normen:
BetrAVG § 1 b Abs. 2 Satz 3 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 5 Satz 1, 2, 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 22.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 7509/04

Insolvenzschutz beliehener Lebensversicherungen - kein Missbrauchstatbestand bei angestrebter Sanierung unter Einsatz von Arbeitnehmervermögen

LAG Köln, Urteil vom 14.08.2006 - Aktenzeichen 2 Sa 171/06

DRsp Nr. 2007/1014

Insolvenzschutz beliehener Lebensversicherungen - kein Missbrauchstatbestand bei angestrebter Sanierung unter Einsatz von Arbeitnehmervermögen

»Die Kenntnis von der Existenz des PSV und der gesetzlich geregelten Insolvenzsicherung reicht nicht, um einen Missbrauchstatbestand anzunehmen, wenn eine Sanierung des Arbeitgebers angestrebt war (Anschluss an BAG, Urteil vom 17.10.1995 - 3 AZR 420/94 -).«

Normenkette:

BetrAVG § 1 b Abs. 2 Satz 3 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 5 Satz 1, 2, 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Einstandspflicht des Beklagten, der der Träger der Insolvenzausfallsicherung für betriebliche Altersversorgung ist.