LAG Köln - Urteil vom 04.11.2002
2 Sa 678/02
Normen:
ZPO § 23 ; LugÜ Art. 60 ; LugÜ Art. 2 ; LugÜ Art. 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 14.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 383/02

Internationale Zuständigkeit, Geschäftsführer, Arbeitnehmereigenschaft

LAG Köln, Urteil vom 04.11.2002 - Aktenzeichen 2 Sa 678/02

DRsp Nr. 2003/9544

Internationale Zuständigkeit, Geschäftsführer, Arbeitnehmereigenschaft

»Zur Frage, wie die Internationale Zuständigkeit festzustellen ist, wenn gerade die Arbeitnehmereigenschaft, die einen besonderen Gerichtsort ermöglicht, zwischen den Parteien streitig ist.«

Normenkette:

ZPO § 23 ; LugÜ Art. 60 ; LugÜ Art. 2 ; LugÜ Art. 5 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob die deutsche Gerichtsbarkeit oder ein S Gericht für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits zuständig ist sowie materiell darüber, ob der Kläger derzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu der Beklagten steht sowie um Zahlungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber der Beklagten.

Der Kläger, der als Rechtsanwalt beim Landgericht F zugelassen ist, schloss am 27.08.1998 mit der Beklagten einen Vertrag, den er selbst entworfen hat. Die Beklagte hat ihren Sitz in B in der S und unterhält in Deutschland keine Niederlassung. Sie trägt vor, sie sei Mitglied einer Allianz von Flugunternehmen, die jedoch weder ihre Tochterunternehmen seien noch zu einem Konzern gehörten. Zu diesen allierten Unternehmen gehört sowohl die Express A GmbH in Deutschland als auch die Firma T Air Charter B.V. in den Niederlanden.