LAG Nürnberg - Beschluss vom 19.03.2008
4 TaBV 35/07
Normen:
BetrVG § 40 ;
Fundstellen:
AuR 2008, 406
Vorinstanzen:
ArbG Würzburg, vom 26.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 11 BV 35/06

Internetzugang zur Informationsbeschaffung

LAG Nürnberg, Beschluss vom 19.03.2008 - Aktenzeichen 4 TaBV 35/07

DRsp Nr. 2008/18516

Internetzugang zur Informationsbeschaffung

»Anforderungen an den Beurteilungsspielraum des Betriebsrats bei nachträglicher Sperrung eines bereits freigeschalteten Internetzugangs.«

Normenkette:

BetrVG § 40 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über die Eröffnung eines Internetzugangs für den Antragsteller.

Die Beteiligte zu 2 betreibt in B... ein Warenlager mit etwa 280 beschäftigten Arbeitnehmern. Bei dem Antragsteller handelt es sich um den neunköpfigen Betriebsrat dieses Warenlagers.

Das Warenlager ist bis zu einer Unternehmensaufspaltung im April 2007 von der Firma A... geführt worden. Zu dem Unternehmen gehörten ein weiteres Warenlager in C... und etwa 260 Verkaufsfilialen im ganzen Bundesgebiet.

Der Antragsteller teilte dem Leiter des Warenlagers, Herrn D..., mit Schreiben vom 10.02.2005 mit, dass er den Beschluss gefasst habe, für die "Durchführung seiner Geschäftsführung" die damalige Gesamtbetriebsvereinbarung über Internet, Intranet und E-Mail-Verkehr zu übernehmen. Ihm ist mit Wirkung ab dem 25.02.2005 für den ihm bereits zur Verfügung gestellten Personalcomputer von der IT-Centrale in Hamburg ein Internetanschluss freigeschaltet worden, ohne dass sich der genau Gang des Verfahrens noch aufklären lässt.