LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19.11.2014
5 Sa 10/13
Normen:
BetrVG § 58 Abs. 1 S. 1; BetrVG § 75 Abs. 1; BetrVG § 77 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Dessau-Roßlau, vom 06.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 5/12

Jubiläumszuwendung aufgrund verdrängender KonzernbetriebsvereinbarungZuständigkeit des Konzernbetriebsrates zum Abschluss konzerneinheitlicher freiwilliger Leistungenrechtswidrige Ungleichbehandlung bei Herausnahme einzelner Konzernunternehmen von der Gewährung freiwilliger Leistungen zur Belohnung der Betriebstreue

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.11.2014 - Aktenzeichen 5 Sa 10/13

DRsp Nr. 2015/15841

Jubiläumszuwendung aufgrund verdrängender Konzernbetriebsvereinbarung Zuständigkeit des Konzernbetriebsrates zum Abschluss konzerneinheitlicher freiwilliger Leistungen rechtswidrige Ungleichbehandlung bei Herausnahme einzelner Konzernunternehmen von der Gewährung freiwilliger Leistungen zur Belohnung der Betriebstreue

1. Hat die Konzernleitung durch Abschluss einer Konzernbetriebsvereinbarung zum Ausdruck gebracht, dass sie freiwillige Leistungen nur noch konzerneinheitlich gewähren will, ist damit die originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats begründet; es liegt ein Fall der subjektiven Unmöglichkeit der Regelung auf der Ebene der Betriebsräte vor. 2. Eine vom Konzernbetriebsrat in seiner originären Zuständigkeit abgeschlossene Konzernbetriebsvereinbarung verdrängt eine vom Gesamtbetriebsrat oder von den einzelnen Betriebsräten abgeschlossene Betriebsvereinbarung über denselben Regelungsgegenstand. 3. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch auf konzernweite Regelungen anzuwenden; jedenfalls dann, wenn eine verteilende Entscheidung der Arbeitgeberin nicht auf einen einzelnen Betrieb beschränkt ist sondern sich auf alle oder mehrere Betriebe des Unternehmens bezieht, ist der Gleichbehandlungsgrundsatz betriebsübergreifend zu gewährleisten.