SG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen S 86 KR 1962/09
Kein Anspruch auf Versorgung mit einem CGM-Glukosemess-System als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung bei Diabetes Mellitus Typ 1 und Brustkrebs
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.12.2014 - Aktenzeichen L 1 KR 25/13
DRsp Nr. 2015/1620
Kein Anspruch auf Versorgung mit einem CGM-Glukosemess-System als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung bei Diabetes Mellitus Typ 1 und Brustkrebs
1. Aufgrund der in einem Eilverfahren einzig möglichen summarischen Prüfung kann nicht geklärt werden kann, ob eine Glukosemessung mittels eines CGM-Gerätes eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode im Sinne des § 135SGB V ist.
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