Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 22. April 2013 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf € 15.000,00 festgesetzt.
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