OVG Rheinland-Pfalz, vom 16.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 12 A 11117/04
VG Koblenz - 5 K 822.03.KO - 03.11.2003,
Kein Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen Sozialhilfeträger bei Maßnahmen der Eingliederungshilfe für behindertes Pflegekind
BVerwG, Urteil vom 02.03.2006 - Aktenzeichen 5 C 15.05
DRsp Nr. 2006/16165
Kein Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen Sozialhilfeträger bei Maßnahmen der Eingliederungshilfe für behindertes Pflegekind
»Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann wegen seiner Aufwendungen für den Lebensunterhalt eines in einer Pflegefamilie untergebrachten, körperlich oder geistig behinderten Kindes, Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen keine Erstattung von dem für Maßnahmen der Eingliederungshilfe zuständigen Träger der Sozialhilfe verlangen.«