Die Beschwerde des Betriebsrats/Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 23.11.2011 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Beteiligten zu 2 (i. F.: Arbeitgeberin), einen Arbeitsschutzausschuss für die Filiale 3106 in S. einzurichten.
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