Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 09.06.2020, Az.:
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten des vorliegenden Beschwerdeverfahrens streiten darüber, ob der Beteiligten zu 1. ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich einer Regelung der Beteiligten zu 2. für das Verhalten der Arbeitnehmer bei Unfällen mit Dienstfahrzeugen zusteht, oder aber nicht.
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