I. Die Beteiligten streiten über die gerichtliche Ersetzung eines Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl.
Die zu 1), 3) und 4) beteiligten Antragsteller sind Arbeitnehmer der zu 6) beteiligten Arbeitgeberin in deren Geschäftsstelle H . Der zu 2) beteiligte Antragsteller war ebenfalls bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Er ist im Laufe des vorliegenden Verfahrens aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden.
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