LAG Köln - Urteil vom 13.11.2006
2 Sa 671/06
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 ; BetrVG § 102 ;
Fundstellen:
AuA 2007, 241
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 26.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 5165/05

Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Beschäftigungsmöglichkeit nach Ablauf der Kündigungsfrist

LAG Köln, Urteil vom 13.11.2006 - Aktenzeichen 2 Sa 671/06

DRsp Nr. 2007/2681

Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Beschäftigungsmöglichkeit nach Ablauf der Kündigungsfrist

»Eine Beschäftigungsmöglichkeit, die erst mehrere Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist oder gar erst nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht entsteht, kann einen Wiedereinstellungsanspruch nicht begründen (BAG - 7 AZR 904/98).«

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 ; BetrVG § 102 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung vom 27.10.2005 zum 30.11.2005 sowie um einen im Berufungsverfahren erstmals gestellten Wiedereinstellungsanspruch.