LAG Düsseldorf - Urteil vom 06.12.2007
13 Sa 1734/07
Normen:
GG Art. 9 Abs. 3 ; TVG § 1 ; TVÜ-VKA § 2 Abs. 1 § 21 ;
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 14.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 406/07

Keine Einmalzahlung nach Überleitungstarifvertrag bei fehlender Verweisung auf Tarifverträge des öffentlichen Dienstes aufgrund eigenständiger Regelung in Haustarifvertrag - kein Lückenschluss durch ergänzende Vertragsauslegung bei Eingriff in Tarifautonomie

LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2007 - Aktenzeichen 13 Sa 1734/07

DRsp Nr. 2008/5256

Keine Einmalzahlung nach Überleitungstarifvertrag bei fehlender Verweisung auf Tarifverträge des öffentlichen Dienstes aufgrund eigenständiger Regelung in Haustarifvertrag - kein Lückenschluss durch ergänzende Vertragsauslegung bei Eingriff in Tarifautonomie

1. Haben sich die Parteien des Haustarifvertrages nicht damit begnügt, pauschal auf die (jeweiligen) Regelungen des BAT zu verweisen sondern über nahezu dreieinhalb engbeschriebene Seiten Regelungen zur Grundvergütung und zum Ortszuschlag niedergelegt, ist damit (in einem insgesamt 20-seitigen Tarifvertrag mit 55 Paragraphen) ein im Grundsatz eigenständiges Tarifwerk geschaffen worden; der Haustarifvertrag enthält daher keine Verweisung auf das jeweilige Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes (im Bereich VKA).2. Beim TVöD und damit auch dem TVÜ-VKA handelt es sich nicht um einen dem BAT folgenden sondern um einen diesen ersetzenden Tarifvertrag (§ 2 Abs. 1 TVÜ-VKA); insbesondere auch das neue Vergütungssystem stellt nicht nur eine Änderung der bisherigen Regelungen dar, es ist vielmehr eine völlig neue Vergütungsstruktur eingeführt worden.