Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau - vom 3. Dezember 2020, Az.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller verlangt vom Betriebsrat Einsichts- und Zugriffsrechte auf elektronisch gespeicherte Lohn- und Gehaltstabellen, Korrespondenz und Ordnerstrukturen.
1. 2. 3. 1. 2. 3.
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