Die Parteien streiten um den Abzug von Stunden für die Zeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für Schichtplangestaltung.
Der Kläger ist bei der Beklagten in der 37,5 Stunden-Woche als Reparateur im Bereich Engine Operations (ENO) zu einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von 2.550,79 EUR beschäftigt. Seit dem Jahr 2000 ist er Mitglied des 21köpfigen Betriebsrates.
Im Jahre 2002 wurden in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus der Betriebsratsvorsitzenden A1xxxxxxx, ihrem Stellvertreter G2xxxxx und den Betriebsratsmitgliedern G3xx, S5xxxxxx, S6xxxxx und W3xxx sowie dem Kläger, diverse Aspekte der Schichtarbeit und eine mögliche Änderung der Schichtmodelle diskutiert.
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