Die Parteien streiten um den Abzug von Stunden für die Zeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für Schichtplangestaltung.
Der Kläger ist bei der Beklagten in der 37,5 Stunden-Woche als Einrichter im Bereich Engine Operations (ENO) zu einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von 3.567,95 EUR beschäftigt. Seit Mai 2005 ist er Mitglied des 21-köpfigen Betriebsrates; zuvor war er seit dem Jahr 2002 Ersatzmitglied.
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