I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 23. Mai 2013 wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 80.000,00 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über den Umfang einer Ermächtigung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|