Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 11.02.2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 100.363,91 € festgesetzt.
Im Streit steht die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
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