LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 06.09.2006
9 TaBV 21/06
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 6 Satz 1 § 40 Abs. 1 § 80 Abs. 1 Nr. 2 § 87 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 27.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 21/05

Keine Kostenfreistellung für Suchtseminar ohne konkreten Betriebsbezug - Vermittlung von Spezialkenntnissen nur für Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.09.2006 - Aktenzeichen 9 TaBV 21/06

DRsp Nr. 2007/9815

Keine Kostenfreistellung für Suchtseminar ohne konkreten Betriebsbezug - Vermittlung von Spezialkenntnissen nur für Betriebsratsmitglieder mit Grundkenntnissen

1. Liegt der Schwerpunkt eines Seminars zur "(Alkohol)- Sucht in der Arbeitswelt" in einem allgemeinen Themenbereich, ist diese Schulung für die Tätigkeit des Betriebsrates im Zusammenhang mit Fragen der Ordnung des Betriebes und dem Verhalten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der im Einzelfall dargestellten zeitlichen und inhaltlichen Form nicht notwendig.2. Zumindest bei einem mittelständischen oder kleineren Betrieb kommt es für die Beurteilung der Erforderlich einer Schulung in Suchtfragen darauf an, inwiefern tatsächlich entsprechende Problemfälle aufgetreten sind; allgemeine Statistiken, die vor allem auch durch die Situation bei sehr großen Unternehmen beeinflusst werden, sind für mittelständische und kleinere Unternehmen ohne allzu viel Aussagekraft, denn je kleiner ein Betrieb ist, um so größer ist die Möglichkeit der konkreten Abweichung von statistisch erhobenen Daten.