I.
Der Arbeitgeber (Antragsteller und Beschwerdegegner) betreibt Seniorenzentren.
Der Betriebsrat (Antragsgegner und Beschwerdeführer) wurde gewählt in der Einrichtung X.-L.-Seniorenzentrum O.-W..
Hier streiten die Beteiligten über Mitbestimmungsrechte nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 und 4 in Verbindung mit § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.
Bis zum 31.05.2005 galten im Betrieb des Arbeitgebers folgende Tarifverträge:
- der Bundes-Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt (BMT-AW II) vom 01.11.1977,
- der Zusatztarifvertrag vom 01.11.1978 zum BMT-AW II,
- der Tarifvertrag über die Gewährung von Zulagen vom 17.05.1982 zum BMT-AW II,
- der Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld vom 22.04.1977 zum BMT-AW II,
- der Tarifvertrag über die Tätigkeitsmerkmale vom 01.11.1977 zum BMT-AW II und
- der Vergütungs- und Lohntarifvertrag Nr. 33.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|