I.
Die Beteiligten streiten im vorliegenden Beschlussverfahren darüber, ob eine Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG vorliegt.
Antragsteller ist der im Betrieb der Beteiligten zu 2) bestehende Betriebsrat.
Die Beteiligte zu 2), die zur bundesweit tätigen Unternehmensgruppe P1xxx gehört, betreibt in P1xxx W1xxxxxxxx-B3xxxxxxxx mit 130 Beschäftigten, darunter 84 Verkaufsmitarbeitern, ein Verkaufshaus für Möbel. Im Erdgeschoss befindet sich eine Boutique-Abteilung, in der Haushaltswaren und sonstige Wohnaccessoires verkauft werden, unter anderem Besteck der Firma Württembergische Metallwarenfabrik AG (im folgenden kurz: Fa. WMF).
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