BetrVG § 78a; HG NRW § 2 Abs. 4; HG NRW § 94 Abs. 1; ArbGG § 65; ArbGG § 93 Abs. 2; BBiG § 3 Abs. 2 Nr. 1; BBiG § 26; Prüfungsordnung für den Bachelor of Arts der FH Münster in dem dualen Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft v. 20.09.2005 § 2;
Fundstellen:
AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 58
ArbRB 2020, 372
AuR 2021, 36
BAGE 171, 96
BB 2020, 2612
BB 2021, 314
EzA BetrVG 2001 § 78a Nr. 1
EzA-SD 2020, 10
NZA 2020, 1723
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 09.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 13 TaBV 82/17
ArbG Münster, vom 18.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 4/17
Keine Prüfung der richtigen Verfahrensart im RechtsbeschwerdeverfahrenAbgrenzung eines Ausbildungsverhältnisses von der Praxisphase in einem dualen Studiengang an einer Fachhochschule
BAG, Beschluss vom 17.06.2020 - Aktenzeichen 7 ABR 46/18
DRsp Nr. 2020/16034
Keine Prüfung der richtigen Verfahrensart im RechtsbeschwerdeverfahrenAbgrenzung eines Ausbildungsverhältnisses von der Praxisphase in einem dualen Studiengang an einer Fachhochschule
Die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Hochschulabschlusses "Bachelor of Arts" im Rahmen eines dualen Studiums durchzuführende betriebliche Praxisphase ist keine Berufsausbildung iSv. § 78aBetrVG. Verlangt ein Betriebsratsmitglied in dieser Lage seine Weiterbeschäftigung nach Abschluss des dualen Studiengangs, kommt kein Arbeitsverhältnis nach § 78a Abs. 2BetrVG zustande.Orientierungssätze:1. Auszubildender iSv. § 78aBetrVG ist, wer sich in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis iSv. § 1 Abs. 3, § 4BBiG oder einem anderen Vertragsverhältnis iSv. § 26BBiG befindet, soweit dieses aufgrund Tarifvertrags oder vertraglicher Vereinbarung eine geordnete Ausbildung von mindestens zwei Jahren vorsieht (Rn. 25).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.