LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 08.09.2006
3/2 Sa 1829/05
Normen:
BGB § 133 § 157 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt am Main - 19/17 Ca 6081/04 - 23.06.2005,

Keine Verpflichtung des nicht tarifgebundenen Arbeitgebers zur Weitergabe künftiger Lohnsteigerungen bei freiwilliger Lohnerhöhung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.09.2006 - Aktenzeichen 3/2 Sa 1829/05

DRsp Nr. 2007/877

Keine Verpflichtung des nicht tarifgebundenen Arbeitgebers zur Weitergabe künftiger Lohnsteigerungen bei freiwilliger Lohnerhöhung

»Ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber will seine Entscheidungsfreiheit über die künftige Gehaltsentwicklung behalten. Aus freiwillig erfolgten Lohnsteigerungen entsteht daher lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung dieses erhöhten Lohns, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auch künftige Lohnerhöhungen weiterzugeben (wie BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00).«

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin für die Zeit ab Januar 2004 Vergütung nach dem Vergütungstarifvertrag zum BAT für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VkA) oder nach dem Bund/Land-Tarif zusteht.

Die Klägerin ist seit 01. September 1997 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Der schriftliche Arbeitsvertrag (Bl. 5 - 7 d. A.) enthält unter anderem folgende Regelungen:

§ 2

(1) Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den jeweiligen, für Angestellte geltenden Bestimmungen des Dienstvertragsrechts des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau (DVR/DWHN).

§ 4

(1) Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter wird in die Vergütungsgruppe V b Fallgruppe XXX BAT eingereiht.

§ 12