I. Die Antragstellerin verlangt die Feststellung, dass der Beteiligte zu 3 nicht wirksam gebildet worden ist, während die Beteiligten zu 2, 3 8 und 10 im Wege des Widerantrages die Feststellung beantragen, dass der Beteiligte zu 3 sich wirksam konstituiert hat.
Die Antragstellerin bildet zusammen mit den Beteiligten zu 4, 6, 7, und 9 und als Muttergesellschaft der Fa. VH AG mit Sitz in M., Schweiz, einen Konzern. Die Geschäftsführer der Antragstellerin erhalten ihre Weisungen direkt von der Muttergesellschaft.
Der Beteiligte zu 2 ist der im Betrieb der Antragstellerin gebildete Betriebsrat. Er beschloss am 16. November 2004 und 21. Juni 2005, einen Konzernbetriebsrat zu errichten. Auch die Beteiligten zu 5, 8 und 10 beschlossen die Bildung eines Konzernbetriebsrats.
Der aufgrund der zweiten Beschlussfassung gebildete Konzernbetriebsrat hatte seine erste Sitzung am 21. Juli 2006.
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