LAG Düsseldorf - Beschluss vom 04.11.1999
5 TaBV 68/99
Normen:
BetrVG § 19 Abs. 2 Satz 1 § 47 Abs. 2 § 54 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BB 2000, 1298
Vorinstanzen:
ArbG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 5 (7) BV 36/99

Konzernbetriebsrat: Bestellung und Abberufung der Mitglieder

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.1999 - Aktenzeichen 5 TaBV 68/99

DRsp Nr. 2001/9092

Konzernbetriebsrat: Bestellung und Abberufung der Mitglieder

1. Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern eines Konzernbetriebsrates obliegt (nur) den jeweiligen Gruppenvertretern innerhalb des entsendenden Betriebsrates. 2. Dies gilt auch, wenn es um die Entsendung und Abberufung von Betriebsratsmitgliedern geht, die den Betriebsrat in einem gesetzlich nicht geregelten Unterkonzernbetriebsrat repräsentieren.

Normenkette:

BetrVG § 19 Abs. 2 Satz 1 § 47 Abs. 2 § 54 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über die Rechtswirksamkeit einer "Abwahl" des Beteiligten zu 1), mit der seine Berufung in einen so genannten Unterkonzernbetriebsrat rückgängig gemacht wurde. Antragsteller sind drei Angestellte (Beteiligte zu 1) bis 3) der Firma P.ierbu AG N.eu, der Arbeitgeberin. Antragsgegner sind einerseits der dort gebildete Betriebsrat (Beteiligter zu 4), andererseits drei weitere Angestellte der Arbeitgeberin, die Beteiligten zu 5) bis 7).