I.
Die Beteiligten streiten über die Rechtswirksamkeit einer "Abwahl" des Beteiligten zu 1), mit der seine Berufung in einen so genannten Unterkonzernbetriebsrat rückgängig gemacht wurde. Antragsteller sind drei Angestellte (Beteiligte zu 1) bis 3) der Firma P.ierbu AG N.eu, der Arbeitgeberin. Antragsgegner sind einerseits der dort gebildete Betriebsrat (Beteiligter zu 4), andererseits drei weitere Angestellte der Arbeitgeberin, die Beteiligten zu 5) bis 7).
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