LAG Düsseldorf - Urteil vom 07.03.2006
16 Sa 1334/05
Normen:
LO Bochumer Verband § 20 ;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 18.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 6983/03

Korrektur früherer Ruhegeldanpassung bis zum nächstem Anpassungsstichtag

LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2006 - Aktenzeichen 16 Sa 1334/05

DRsp Nr. 2006/19700

Korrektur früherer Ruhegeldanpassung bis zum nächstem Anpassungsstichtag

»Der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassung erlischt mit dem nächsten Anpassungsstichtag, wenn er nicht zuvor geltend gemacht worden ist (im Anschluss an BAG-Urt. v. 17.08.2004 - 3 AZR 367/03 -).«

Normenkette:

LO Bochumer Verband § 20 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe eines betrieblichen Ruhegeldes des Klägers ab dem Stichtag 01.01.1997.

Die Beklagte, ein Tochterunternehmen der S. AG, ist im Bereich des Kraftwerkbetriebs und der Stromerzeugung tätig. Sie ist Mitglied im Bochumer Verband, dem Bergbauunternehmen und andere Mitgliedsunternehmen angehören. Zweck des Verbands ist die Gestaltung und Durchführung der Versorgungsbedingungen bei ihren Mitgliedsunternehmen. Für die Anpassung der betrieblichen Ruhegelder sieht § 20 seiner Leistungsordnung (LO) vor:

"Die laufenden Leistungen werden vom Verband unter Berücksichtigung der Belange der Leistungsempfänger und der wirtschaftlichen Lage der Mitglieder überprüft und gegebenenfalls nach billigem Ermessen angepasst".