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Die Beteiligten streiten darüber, ob die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates die Zahlung von den in einem Beschlussverfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangen können.
Der Arbeitgeber betreibt, u.a. in R2xxxxxxxxxxxx, Lebensmittelmärkte.
Mit der Mitarbeiterin S4xxxxx, die seit dem 01.08.1991 beim Arbeitgeber bzw. dessen Rechtsvorgänger tätig war, kam es bereits im Jahre 1999 zu einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer Versetzungsmaßnahme 4(7) Ca 6017/99 Arbeitsgericht Dortmund = 10 (17) Sa 941/01 Landesarbeitsgericht Hamm).
Im Laufe dieses Rechtsstreits wurde die Mitarbeiterin S4xxxxx am 07.12.1999 zum Betriebsratsmitglied der Filiale D1xxxxxx-L1xxxxxxxxxxxx gewählt.
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