I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin die Kosten für eine Schulung eines Konzernbetriebsratsmitglieds zu übernehmen hat.
Der Beteiligte zu 1) ist der im Betrieb der Arbeitgeberin (Beteiligte zu 6) bestehende Betriebsrat. Der Beteiligte zu 4) ist gewähltes Mitglied des Betriebsrats. Die durch Antragsrücknahme ausgeschiedenen Beteiligten zu 2), 3) und 5) waren bis zur letzten im Mai 2006 durchgeführten Betriebsratswahl ebenfalls Betriebsratsmitglieder.
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