Die Berufungen werden zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Zahlung von Krankengeld für den Zeitraum 1. Februar 2012 bis 25. Oktober 2012.
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