Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung.
Der am 30.12.1962 geborene, verheiratete Kläger ist seiner Ehefrau sowie einem noch schulpflichtigen Sohn unterhaltspflichtig. Seine Vergütung betrug zuletzt 1.642,84 EUR monatlich.
Die Beklagte beschäftigt in ihrem Werk in S1xxxxxxxxx ca. 150 bis 200 Arbeitnehmer.
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