Die Parteien streiten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der am 30.08.1941 geborene Kläger ist seit dem 11.09.1980 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin zu einem monatlichen Bruttogehalt von 6.100,-- DM beschäftigt. Zuvor war er seit dem 01.04.1971 bei der Deutschen B AG tätig, wo er zum 10.09.1980 durch Eigenkündigung ausschied und zur Firma L AG überwechselte. Der Kläger ist verheiratet und seiner Ehefrau unterhaltsverpflichtet. Die Beklagte ist ein Unternehmen auf dem Gebiet der Kraftwerkstechnik mit Sitz in O Ihr Geschäftsbereich umfaßt den Kraftwerks- und Anlagenbau von der Projektierung bis zur Inbetriebnahme.
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