LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.12.1999
18 Sa 57/99
Normen:
BAT § 53 ; BPersVG § 108 Abs. 2 ; KSchG § 1 Abs. 2 ; LPVG BW §§ 72 77 ;
Fundstellen:
EzBAT § 53 BAT Betriebsbedingte Kündigung Nr. 31
Vorinstanzen:
ArbG Heilbronn, vom 26.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 5/99

Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen Umstrukturierung - Unternehmerentscheidung - Beteiligung des Personalrats

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.1999 - Aktenzeichen 18 Sa 57/99

DRsp Nr. 2002/7723

Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen Umstrukturierung - Unternehmerentscheidung - Beteiligung des Personalrats

Die Entscheidung des Trägers einer kommunalen Musikschule, die Musikschullehrer künftig statt als Arbeitnehmer als freie Mitarbeiter zu beschäftigen, kann nur daraufhin überprüft werden, ob die Entscheidung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist. Zu prüfen ist allerdings, ob die Entscheidung auch tatsächlich umgesetzt wurde (im Anschluss an BAG, Urteil vom 09.05.1996 - 2 AZR 438/95 - AP Nr. 79 zu § KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung - DRsp-ROM Nr. 1996/28762 -).

Normenkette:

BAT § 53 ; BPersVG § 108 Abs. 2 ; KSchG § 1 Abs. 2 ; LPVG BW §§ 72 77 ;

Tatbestand

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 64 Abs. 6 ArbGG abgesehen, nachdem gegen dieses Urteil das Rechtsmittel der Revision nicht stattfindet.

Entscheidungsgründe

I.

Die Berufung der Klägerin ist nach dem Wert des Beschwerdegegenstands statthaft (§ 64 Abs. 2 ArbGG). Sie ist auch in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet worden (§ 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO). In der Sache hat die Berufung der Klägerin keinen Erfolg.

II.