LAG Baden-Württemberg, vom 15.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 23/16
ArbG Pforzheim, vom 17.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 348/15
Kündigung eines Mitglieds der Arbeitnehmervertretung nach gerichtlicher Ersetzung der Zustimmung des BetriebsratsMaßgeblichkeit des wichtigen Grundes im Zustimmungsersetzungsverfahren bei beabsichtigter außerordentlicher Kündigung eines BetriebsratsmitgliedsPräklusionswirkung des rechtskräftigen Zustimmungsersetzungsverfahrens im späteren KündigungsschutzprozessNiederlegung des Betriebsratsmandats nach rechtskräftigem Abschluss des ZustimmungsersetzungsverfahrenUnbeschränktes Auswahlermessen des Betriebsrats bei der Bestellung von Wahlvorstandsmitgliedern
BAG, Urteil vom 16.11.2017 - Aktenzeichen 2 AZR 14/17
DRsp Nr. 2018/1291
Kündigung eines Mitglieds der Arbeitnehmervertretung nach gerichtlicher Ersetzung der Zustimmung des BetriebsratsMaßgeblichkeit des "wichtigen Grundes" im Zustimmungsersetzungsverfahren bei beabsichtigter außerordentlicher Kündigung eines BetriebsratsmitgliedsPräklusionswirkung des rechtskräftigen Zustimmungsersetzungsverfahrens im späteren KündigungsschutzprozessNiederlegung des Betriebsratsmandats nach rechtskräftigem Abschluss des ZustimmungsersetzungsverfahrenUnbeschränktes Auswahlermessen des Betriebsrats bei der Bestellung von Wahlvorstandsmitgliedern
Die gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach § 103 Abs. 2BetrVG ersetzt - unabhängig von dem im Kündigungszeitpunkt ausgeübten betriebsverfassungsrechtlichen Amt - die Zustimmung des Betriebsrats im Hinblick auf die vom Arbeitgeber geltend gemachten Kündigungsgründe.Orientierungssätze:1. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines durch § 15 Abs. 1 und 3KSchG geschützten Mitglieds einer Arbeitnehmervertretung kann in Fällen, in denen es hierfür einer gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats bedarf, grundsätzlich wirksam erst nach Eintritt der formellen Rechtskraft einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung erfolgen.
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