Der 1957 geborene, verheiratete Kläger, der Vater von fünf Kindern im Alter von 1, 6, 8, 14 und 17 Jahren ist, trat am 04.08.86 als Maschinenarbeiter/Montierer in die Dienste der Beklagten, die in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden beschäftigt. Mit Bescheid des Versorgungsamtes Berlin vom 19.09.97 ist er als Schwerbehinderter anerkannt. Der Grad seiner Behinderung beträgt 60. Der Kläger erzielte zuletzt ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von durchschnittlich 4.000,-- DM.
Seit 1990 fehlte der Kläger krankheitsbedingt an folgenden Tagen:
Jahr Arbeitstage Diagnose
1990
15.01. bis 24.01. 8
26.03. bis 26.04. 22
27.11. bis 01.12. 4 4
34 davon 16 Tage mit Entgeltfortzahlung
1991
19.3. bis 19.04.24
1992
06.01. bis 10.01. 5 5 Kreislaufstörungen
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