Der Kläger beansprucht mit der am 12.09.2001 eingereichten Klage - nach Rücknahme im Übrigen - noch restliche Zuwendung für das Jahr 2000.
Der Kläger ist als Professor an einer Fachhochschule bei dem beklagten Bundesland angestellt. Er erhält "eine Vergütung entsprechend des Grundgehalts" "der Besoldungsgruppe C3 sowie einen Familienzuschlag entsprechend den besoldungsrechtlichen Vorschriften" (Anstellungsvertrag von 1992 in Verbindung mit Anstellungsvertrag von 1998, VA-Bl. 39/47). Im Übrigen ist - hier von Interesse - die Geltung des
Das beklagte Land zahlte dem Kläger für das Jahr 2000
als Zuwendung nach dem Zuwendungstarifvertrag (= ZuwTV) 8.781,36 DM
+ Kindererhöhungsbetrag 50,00 DM
insgesamt: 8.831,36 DM
Für das Jahr 1999 hatte er 8.957,27 DM
+ Kindererhöhungsbetrag 50,00 DM
insgesamt 9.007,27 DM
erhalten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|