LAG Hamm - Urteil vom 04.06.2002
4 Sa 593/02
Fundstellen:
LAGReport 2003, 31
ZInsO 2003, 52
Vorinstanzen:
ArbG Minden - 3 (2) Ca 796/01 - 15.11.2001,

LAG Hamm - Urteil vom 04.06.2002 (4 Sa 593/02) - DRsp Nr. 2006/2365

LAG Hamm, Urteil vom 04.06.2002 - Aktenzeichen 4 Sa 593/02

DRsp Nr. 2006/2365

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Übergang des Arbeitsverhältnisses des Klägers von der Firma Gebr. S2xxxxxx GmbH & Co. KG auf die Beklagte und über das Vorliegen eines Wiederstellungsanspruchs.

Der am 10.11.1948 geborene, verheiratete Kläger war bei der Firma Gebr. S2xxxxxx GmbH & Co. KG, einer Möbelherstellerin aus B3x O1xxxxxxxx, bei der zuletzt noch 80 Arbeitnehmer beschäftigt waren, seit dem 01.01.1981 als kaufmännischer Angestellter, zuletzt als Vertriebsleiter zu einem monatlichen Bruttoentgelt von 8.000,00 DM tätig.

Durch Beschluß des Amtsgerichts Bielefeld vom 26.10.2000 (43 IN 589/00) ist Rechtsanwalt Dr. H4xxxxx S9xxxx aus Bielefeld zunächst zum vorläufigen Insolvenzverwalter und durch weiteren Beschluß vom 01.01.2001 (43 IN 589/00) auch zum endgültigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma Gebr. S2xxxxxx GmbH & Co. KG (Insolvenzschuldnerin) bestellt worden.