I.
Die Beteiligten streiten um die Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten, welche im Zusammenhang mit zwei arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG) entstanden sind. Antragsteller ist der bei der Arbeitgeberin (Antragsgegnerin) gebildete Betriebsrat.
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