Die Klägerin begehrt mit der Klage die Festlegung einer reduzierten Arbeitszeit ab dem 01.04.2002, hilfsweise die Zustimmung zur Arbeitszeitreduzierung ab diesem Zeitpunkt, weiter hilfsweise Festlegung, hilfsweise Zustimmung zur Arbeitszeitreduzierung ab 01.07.2001, einhergehend mit einer konkreten Festlegung der Arbeitszeiten.
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