Die Parteien streiten im Wege der Stufenklage um Auskunft über die zur Bezifferung einer Klage auf Sondervergütung erforderlichen Berechnungsgrundlagen.
Die Klägerin war als Sekretärin für die Beklagten tätig. Sie bezog inklusive Fahrkostenerstattung zuletzt eine monatliche Bruttovergütung von 3.289,59 DM (1.681,94 EURO).
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