Die Parteien streiten darüber, ob den Klägern Aussonderungsrechte an einem Konto der Schuldnerin zustehen.
Die Kläger sind ehemalige Arbeitnehmer der.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 31.03.2000 wurde der Beklagte zum Insolvenzverwalter über das Vermögen dieser Gesellschaft bestellt.
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