I. Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Wahlanfechtungsverfahrens über die personelle Zusammensetzung des Betriebsrats (Beteiligter zu 2).
Am 06.03.2002 fand im Betrieb des Arbeitgebers (Beteiligter zu 5) eine Betriebsratswahl statt. Wahlberechtigt waren 41 Arbeitnehmerinnen und 92 Arbeitnehmer. Für die Wahl des siebenköpfigen Betriebsrats waren drei Vorschlagslisten eingereicht worden, auf denen jeweils nur eine Frau - und zwar auf dem fünften Platz der Liste I, dem vierten Platz der Liste II sowie auf dem dritten Platz der Liste III - und ansonsten ausschließlich Männer kandidierten. Auf die Listen I und III entfielen jeweils 34 Stimmen, auf die Liste II 35 Stimmen.
Unter Anwendung des in §
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