LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 18.01.2002 (9 Ta 1472/01)
I. Der Kläger, der eine monatliche Arbeitsvergütung in Höhe von 8.300,00 DM brutto bezog, hat beim Arbeitsgericht Kaiserslautern eine Klage eingereicht und dabei beantragt, 1. festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis [...]