LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 21.07.2017
L 3 AS 125/17 B PKH und L 3 AS 126/17 B PKH
Normen:
SGG § 73a; ZPO § 114;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 29.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 29 AS 464/15
SG Lübeck, vom 29.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 29 AS 463/15

Leistungsrechtliche Folgen der Rückforderung von KindergeldPKH-VerfahrenFehlen hinreichender ErfolgsaussichtenAnrechnung auf Leistungsansprüche nach dem SGB II

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.07.2017 - Aktenzeichen L 3 AS 125/17 B PKH und L 3 AS 126/17 B PKH

DRsp Nr. 2017/11049

Leistungsrechtliche Folgen der Rückforderung von Kindergeld PKH-Verfahren Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten Anrechnung auf Leistungsansprüche nach dem SGB II

1. Dass die rückwirkende Entziehung von Kindergeld, das zunächst auf Leistungsansprüche nach dem SGB II angerechnet worden ist, die Anrechnung nicht nachträglich fehlerhaft macht, hat der Senat bereits in einem Beschluss vom 25. Mai 2010 (L 3 AS 64/10 B PKH) ausgeführt. 2. An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch nach erneuter Überprüfung in den vorliegenden Verfahren fest.

Tenor

Die Beschwerden der Kläger gegen die Beschlüsse des Sozialgerichts Lübeck vom 29. März 2017 werden zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind für die Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 73a; ZPO § 114;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten in der Hauptsache um die leistungsrechtlichen Folgen der Rückforderung von Kindergeld.

1. 2. 1. 2.