Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 31.05.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
I.
Zwischen den Beteiligten steht die Höhe der dem Kläger über den 31.10.2019 hinaus zu gewährenden Verletztenrente im Streit.
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