Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 28. Juli 2015 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 29.460,83 € festgesetzt.
Die Klägerin macht einen Erstattungsanspruch wegen Aufwendungen für eine psychologische Eignungsuntersuchung und eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme sowie wegen übernommener Bewerbungskosten in Höhe von insgesamt 29.460,83 € geltend.
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