Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 01.07.2014 -
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) wegen des Eintritts einer Sperrzeit für die Zeit vom 19.12.2013 bis 08.01.2014 sowie die Erstattung überzahlter Leistungen in Höhe von 366,96 EUR.
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