Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 2. August 2022 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten auch des Berufungsverfahrens zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Rücknahme einer Kostenzusage für eine kieferorthopädische Behandlung.
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