LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.01.2024
L 28 BA 42/21
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 06.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 182 BA 221/20

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.01.2024 (L 28 BA 42/21) - DRsp Nr. 2024/4878

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.01.2024 - Aktenzeichen L 28 BA 42/21

DRsp Nr. 2024/4878

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 6. Juli 2021 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem klagenden Insolvenzverwalter bekanntgegebenen Betriebsprüfungsbescheid der Beklagten.

Über das Vermögen der P gesellschaft mbH (im Folgenden: Insolvenzschuldnerin) eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg mit Beschluss vom 12. Dezember 2019 (36p IN 5794/19) das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter.