LSG Hamburg - Urteil vom 01.10.2014
L 4 SO 103/13
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 07.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 20 SO 300/10

LSG Hamburg - Urteil vom 01.10.2014 (L 4 SO 103/13) - DRsp Nr. 2014/16744

LSG Hamburg, Urteil vom 01.10.2014 - Aktenzeichen L 4 SO 103/13

DRsp Nr. 2014/16744

Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 7. November 2013 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen eine Zahlung der Beklagten an die Eigentümerin der vom Kläger bewohnten Wohnung.