Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 01.03.2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Streitig sind im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens gem. § 28p Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) die Versicherungspflicht der Beigeladenen zu 1) bis 3) in ihrer Tätigkeit auf Baustellen für den Kläger und die hierauf beruhende Beitragsnachforderung für die Jahre 2012 bis 2013.
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