Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nordhausen vom 6. Februar 2014 wird zurückgewiesen.
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
I.
Im Klageverfahren S
"1. Welche der ärztlich bestätigten Erkrankungen hat Einfluss auf die Ernährung?
2. Bedarf der Kläger aufgrund der festgestellten Erkrankung einer besonderen Ernährung? Ist die Ernährung mit Vollkost ausreichend? (vgl. hierzu Empfehlungen des Deutschen Vereins von Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe vom Oktober 2008, abgedruckt unter ...).
3. Wenn ja, welche Lebensmittel muss der Kläger meiden, welche sind nicht gesundheitsschädigend?
4. Ist der vom Kläger eingereichte Ernährungsplan in Anbetracht der Erkrankung erforderlich? Können einzelne Positionen durch kostengünstigere Alternativen ersetzt werden?
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